- Pflichtunterricht
- Pflicht|unterricht,der Teil des schulischen Lehrangebots, der von allen Schülern im Hinblick auf Gegenstand und Zeit zu leisten ist; Pflichtfächer sind nicht abwählbare Schulfächer, Wahlpflichtfächer sind Unterrichtsfächer, die ein Schüler aus einer Gruppe von Schulfächern ausgewählt hat; d. h., nicht alle Fächer dieser Gruppe sind abwählbar. Die Unterscheidung von Pflichtfächern, Wahlpflichtfächern und zusätzlichen (fakultativen) reinen Wahlfächern ist heute in fast allen Schularten in der Sekundarstufe I und II üblich; in der gymnasialen Oberstufe wurden Pflichtfächer 1989 wieder eingeführt; die Kernfächer (Deutsch, eine Fremdsprache und Mathematik) müssen durchgängig belegt werden, bei den Wahlpflichtfächern müssen ein naturwissenschaftliches und ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (mit Geschichtsunterricht) mit vier Halbjahreskursen (Grundkursen) beim Abitur nachgewiesen werden.
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Pflịcht|un|ter|richt, der: vgl. ↑Pflichtfach.
Universal-Lexikon. 2012.